Wenn Erhalt nicht möglich ist: sichere, kontrollierte Fällungen
Der Erhalt eines Baumes hat für uns oberste Priorität. Erst wenn Krankheiten, Instabilität oder Gefahren für Menschen und Sachwerte nicht anders zu beheben sind, kommt eine Fällung infrage. In solchen Fällen prüfen wir sorgfältig, ob Pflegemaßnahmen wie Kronenschnitt oder statische Sicherungen eine Alternative darstellen.
Die geltenden Natur‑ und Artenschutzgesetze sowie örtliche Baumschutzsatzungen regeln, wann Bäume gefällt werden dürfen. Außerhalb privater Gärten sind Fällungen und starke Rückschnitte zwischen dem 1. März und dem 30. September häufig untersagt, um brütende Vögel und andere geschützte Arten zu schützen. Wir informieren uns über die konkreten Bestimmungen Ihrer Gemeinde und kümmern uns um eine rechtssichere Abwicklung.
Mit der Seilklettertechnik können wir Bäume auch an engen oder schwer zugänglichen Standorten stückweise abtragen. Spezielle Kletter‑ und Abseiltechniken ermöglichen es, Stammstücke und Äste kontrolliert zu Boden zu bringen, ohne Gebäude, Zäune oder Pflanzen zu beschädigen. Wir arbeiten nach den Richtlinien der ZTV‑Baumpflege und vermeiden unnötige Verletzungen von Baum und Boden. Diese Methode ist flexibel, umweltschonend und oft kostengünstiger als der Einsatz schwerer Technik.
Nach der Fällung kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung des Stammholzes und des Kronenmaterials. Auf Wunsch bereiten wir das Holz als Brennholz auf oder fräsen den Baumstumpf, damit der Standort für eine neue Pflanzung vorbereitet ist.
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